Kommentare (9)
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stammt von:
http://www.wissen.de/lexikon/hausdurchsuchung JoDo 30.06.2016
Bewertung erfolgte für Eintrag wie folgt:
http://fs5.directupload.net/images/160630/oz5ng6xu.jpg Take-It-now 30.06.2016
Der Duden-Online führt beide Schreibungen, keine Hinweise auf Österreich.
Leisita-at-abwesend-de 30.06.2016
Und was ist damit?
http://www.hrgdigital.info/q/Haus%ADdurchsu%ADchung/suche.html http://www.hrgdigital.info/id/haussuchung/stichwort.html https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000005 JoDo 01.07.2016
Das digitale Wörterbuch der deutschen Sprache
zeigt allein auf „Die Zeit“ 994 Treffer..
http://www.dwds.de/?qu=Hausdurchsuchung dankscheen 01.07.2016
Hausdurchsuchung
Die Durchsuchung nach § 102 StPO ist eine Standardmethode im Ermittlungsverfahren, die u.a. bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz [BtMG] Einsatz findet. Dabei wird der private Wohnraum einer Person nach bestimmten Beweismitteln wie illegalisierten Substanzen, Gerätschaften zum Aufbewahren, Portionieren, Herstellen, Verpacken oder Konsumieren von Betäubungsmitteln, Adressbüchern, Briefen o.ä. durchsucht, um damit die betreffende Person in einem Strafverfahren (bei Verdacht auf Verstoß gegen das BtMG) zu belasten. "Privater Wohnraum" umfasst dabei auch Räumlichkeiten, in denen man sich üblicherweise aufhält, z.B. Wohnraum, Fahrzeug, Zelt beim Festival etc.
https://drugscouts.de/de/lexikon/hausdurchsuchung dankscheen 01.07.2016
Wann droht mir eine Hausdurchsuchung?
Die Staatsanwaltschaft und die ermittelnden Beamten schlagen meist am frühen Morgen (gegen 7:00 h) zu.
Jedoch gelten folgende gesetzlich festgelegte Durchsuchungszeiten: Vom 01.04. bis 30.09. von 4.00 h bis 21.00 h und im Winter vom 01.10. bis 31.03. von 6.00 h bis 21 h Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten darf durchsucht werden, aber dies muss vom Amtsgericht gesondert angeordnet werden.
Rufen Sie mich während der Hausdurchsuchung sofort bzw. sofort danach an. Sie können mir natürlich auch die Sachlage per E - Mail schildern.
Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?
https://www.anwalt.de/rechtstipps/hausdurchsuchung-was-jetzt_019980.html dankscheen 01.07.2016
Ungebetener BesuchWie steht man eine Hausdurchsuchung durch?
Von Isabell Noé
Besuch von der Polizei bedeutet selten etwas Gutes - vor allem, wenn die Beamten im Morgengrauen vor der Tür stehen und den Staatsanwalt dabei haben. Wer sich nicht selbst ans Messer liefern will, sollte wissen, was er dann tut.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Wie-steht-man-eine-Hausdurchsuchung-durch-article12575936.html dankscheen 01.07.2016
„Hausdurchsuchung“ (s. die Zitate auf DWDS!) ist eins der Beispiele, die zeigen, dass auch DUDEN keineswegs so verlässlich ist, wie man meinen sollte. Als ich einmal auf die eigenartige "Haussuchung" stieß und daraufhin die "Haus
durchsuchung" als "österreichisch" im Duden entdeckte, wollte ich dieses angeblich österr. Wort auch schon eintragen. Das Internet hat mich allerdings davor bewahrt. Richtig ist allerdings, dass die "Haussuchung" in Österreich im täglichen Sprachgebrauch nicht mehr existiert, doch auch sie hat es hier gegeben - und sie ist, ob man's glaubt oder nicht! - noch immer ein Teil unserer Verfassung:
Staatsgrundgesetz. Artikel 10.
Das Briefgeheimniß darf nicht verletzt und die Beschlagnahme von Briefen, außer dem Falle einer gesetzlichen Verhaftung oder Haussuchung, nur in Kriegsfällen oder auf Grund eines richterlichen Befehles in Gemäßheit bestehender Gesetze vorgenommen werden.
source: Staatsgrundgesetz v. 21. December 1867, über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder.
RGBl. Nr. 142/1867.RIS
Seit über einem halben Jahrhundert (s. Duden Rechtschreibung 1962) behauptet DUDEN jedoch fest und steif, „Haus
durchsuchung“ sei (nur) österreichisch, und das behaupten auch der gegenwärtige Duden online und die neueste Auflage des Duden Universalwörterbuchs.
Aber die beiden lügen ja auch frech, indem sie etwa erklären „sich verwehren gegen“ sei österreichisch für „sich verw
ahren gegen“ (Dt. Universal-Wb. 8.Aufl. S. ). Einerseits verwechseln man die beiden auch in Deutschland oft genug, wovor Duden nicht warnt, andrerseits warnt das amtliche Österr. Wb. ausdrücklich „Nicht verwechseln! (42. Aufl. S. 786) und erklärt präzise den Unterschied zw. „jemandem etwas verwehren“ und „sich gegen etwas verwahren“.
Dass seit Wochen „Nahversorger, die“ als Femininum (!) und wie die Hausdurchsuchung als „österreichisch“ auf der Duden online-Seite steht, ist nur ein weiteres Erzeugnis aus der Duden-Quark/Käse/Topfen –Produktion
Koschutnig 01.07.2016